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Wer trägt die Polizeikosten bei einer Amokdrohung?

Diese Fragen klären wir mit unserer Rechtsexpertin in der Rubrik «im Recht».

14.01.2025

Vor ein paar Wochen wurden gegenüber Schulen in Basel-Stadt und Baselland sogenannte Amokdrohungen ausgestossen, bei welcher Amokläufe in den Schulen angekündigt wurden. Diese haben sich zu Glück im Nachhinein als üble Scherze erwiesen. Die Schulen zogen die Polizei bei, die teilweise mit einem Aufgebot präsent war. In einem Fall konnte die Polizei einen Täter ermitteln, der nun mit einer Verurteilung und hohen Kosten rechnen muss. Was passiert in einem solchen Fall eigentlich, wenn ein jugendlicher Täter kein Geld hat? Müssen dann allenfalls seine Eltern für diese Kosten aufkommen? Diese Fragen klären wir in der Rubrik «im Recht» mit Sabine Pegoraro von Swisslegal Dürr+Partner.