Wer zahlt die grosse Autoreparatur?
In der Rubrik «im Recht» beantwortet David Dürr von Swisslegal Dürr+Partner eine Hörerfrage rund um die Trennungsvereinbarung.
Eine ganz konkrete Frage von Basilisk-Hörer Marco: Das Auto gehört dem Mann. Bei der Trennung von seiner Frau, lässt er es bei ihr, weil sie es für den Beruf und die Kinder
braucht, und sie vereinbaren schriftlich: «Die laufenden Kosten trägt die Frau,
ausserordentlich hohe Kosten über 1‘000 Franken (z.B. Unfall) werden halbiert.»
Jetzt fallen hohe Reparaturarbeiten von 4‘000 Franken an.