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Weniger Wahl-Plakate in Muttenz

Der Gemeinderat interveniert nach einem Antrag aus der Bevölkerung.

28.10.2024 Stefan Plattner

Der Gemeinderat von Muttenz BL hat die Bestimmungen zum Anbringen von Wahl- und Abstimmungsplakaten per sofort verschärft. Bei öffentlichen Bauten ist dies künftig nur dann zulässig, wenn die zuständige Behörde es gestattet. Zudem dürfen an einer Strassenlampe höchstens noch zwei Plakate beidseitig angebracht werden. Die Ortsparteien bei kommunalen Wahlen hinsichtlich der Anzahl Plakate absprechen sollen.

Verbotene Plakat-Orte

Wer politische Propaganda anbringt, muss sich zudem nicht nur um die Einhaltung des Strassenverkehrsgesetzes und der Signalisationsverordnung halten, sondern neu auch an das Merkblatt zur "verkehrsgefährdenden Strassenreklame" der Kantonspolizei. Dieses zeigt Standortbeispiele von Reklamen auf, welche die Verkehrssicherheit beeinträchtigen - zum Beispiel bei Fussgängerstreifen, Kreiseln, Strasseneinmündungen und Kurven.

Der Gemeinderat legte diese Anpassung an der Gemeindeversammlung vom 17. Oktober 2024 als Gegenvorschlag zu einem Antrag von Einwohner Peter Eckerlin vor. Dieser kritisierte, dass Muttenz bei Wahlen und Abstimmungen von einer "stets wachsenden Plakatflut" überzogen werde.

Einwohner hofft auf mehr Innovation

Eckerlin forderte, dass die Plakate nur noch auf von der Gemeinde zur Verfügung gestellten Plakatständern an maximal drei Orten angebracht werden sollen. Der Gemeinderat legte daraufhin seinen Gegenvorschlag vor, der die politische Reklame weniger stark einschränkt, aber die besagten Spielregeln einführt. Eckerlin zog daraufhin seinen Antrag zurück. Die Gemeindeversammlung stimmte dem Gegenvorschlag mit grossem Mehr zu.

Heute zeigt sich Peter Eckerlin gegenüber Radio Basilisk zufrieden. Er hoffe, die neue Verordnung sei ein Anstoss, damit sich Parteien, Kandidierende und Komitees mehr überlegen und innovativer werden bei der Wahl- oder Abstimmungs-Propaganda.